AGB
AGB – Exact - Parts/ Shopsmart24 GmbH (B2B)
1. Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Shopsmart24 GmbH, handelnd unter „Exact-Parts“, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- 1.2 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
- 1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- 1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- 1.5 Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
2. Begriffsbestimmungen
- 2.1 „Ware“ umfasst sämtliche Produkte, Bauteile und Leistungen, insbesondere CNC-gefertigte Metallteile, Kunststoffteile im Spritzgussverfahren und sonstige Fertigungserzeugnisse.
- 2.2 „Kunde“ ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- 2.3 „Lieferung“ umfasst auch Teillieferungen, Mustersendungen sowie Ersatzlieferungen.
- 2.4 „Höhere Gewalt“ bezeichnet alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie, Energie- oder Rohstoffmangel.
3. Vertragsschluss
- 3.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- 3.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- 3.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- 3.4 Der Verkäufer behält sich technische Änderungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- 4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer, Transport-, Verpackungs-, Zollund Versicherungskosten.
- 4.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Lieferung zustande.
- 4.3 Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar
- 4.4 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Außerdem können Mahn- und Inkassokosten berechnet werden.
- 4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5. Lieferbedingungen, Lieferzeiten und Gefahrübergang
- 5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
- 5.2 Die Lieferfrist beginnt frühestens nach vollständiger Klärung aller technischen Fragen sowie nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
- 5.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Material- oder Energienotstand, Streiks, behördlichen Maßnahmen oder Transportproblemen verlängern die Lieferfrist mindestens um die Dauer der Störung.
- 5.4 Lieferzeitüberschreitungen von bis zu sechs Monaten stellen keinen Verzug dar. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde eine Nachfrist setzen.
- 5.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
- 5.6 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
- 5.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Lagerkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
6. Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen und Daten
- 6.1 Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, CAD-Programme und sonstige Fertigungsmittel bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Kunde hierfür anteilige Kosten übernommen hat.
- 6.2 Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nicht.
- 6.3 Der Verkäufer verwahrt die Werkzeuge sachgerecht für Nachbestellungen, solange keine offenen Forderungen bestehen.
- 6.4 Änderungen und Instandhaltungen erfolgen ausschließlich durch den Verkäufer.
- 6.5 Kundendaten und Zeichnungen werden vertraulich behandelt; für deren Richtigkeit haftet allein der Kunde.
7. Fertigungstoleranzen, Mehr- und Minderlieferungen
- 7.1 Es gelten die Normen ISO 2768 (Metallbearbeitung) und DIN ISO 20457 (Kunststoffspritzguss).
- 7.2 Abweichungen innerhalb dieser Normen stellen keinen Mangel dar.
- 7.3 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind zulässig und vom Kunden zu vergüten.
8. Eigentumsvorbehalt
- 8.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen.
- 8.2 Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer.
- 8.3 Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum.
- 8.4 Forderungen aus Weiterveräußerung werden im Voraus an den Verkäufer abgetreten.
- 8.5 Der Verkäufer ist berechtigt, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
9. Gewährleistung
- 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
- 9.2 Erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu rügen.
- 9.3 Verdeckte Mängel sind binnen fünf Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen.
- 9.4 Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
- 9.5 Der Verkäufer entscheidet nach eigener Wahl über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- 9.6 Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- 9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.
10. Haftung
- 10.1 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“).
- 10.3 Die Haftung ist in diesem Fall auf den Netto-Auftragswert beschränkt.
- 10.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- 10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Geheimhaltung und Schutzrechte
- 11.1 Alle Unterlagen, Daten, Modelle und sonstigen Informationen des Verkäufers sind vertraulich.
- 11.2 Der Kunde verpflichtet sich, diese nicht ohne schriftliche Zustimmung weiterzugeben.
- 11.3 Urheberrechte, Schutzrechte und Know-how verbleiben beim Verkäufer.
12. Höhere Gewalt (Force Majeure)
- 12.1 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen infolge höherer Gewalt.
- 12.2 Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Terrorakte, Pandemien, Streiks, Energie- und Rohstoffmangel, staatliche Eingriffe.
- 12.3 Die Lieferzeit verlängert sich automatisch mindestens um die Dauer der Störung.
- 12.4 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
13. Verjährung
- 13.1 Alle Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Lieferung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- 14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hanau, Deutschland.
15. Schlussbestimmungen
- 15.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- 15.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- 15.3 Vertragssprache ist Deutsch.